BLOG ARTIKEL | COMPLIANCE
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102: Erklärung zur Barrierefreiheit von OTOBO
Letztes Update: 28.11.2024
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Letztes Update: 28.11.2024
Der Rother OSS GmbH als Source-Code-Eigentümerin und Maintainer von OTOBO ist es wichtig, die Web-Applikation im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates allen Nutzern barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf beide Oberflächen von OTOBO – d. h. das Self-Service-Portal (Kundenportal) und Agentenportal (inkl. der Administrationsoberfläche) – ab Version 11.0.7 vom 28.10.2024
OTOBO 11.0.7 verfügt über ein Theme mit hohem Kontrast für Benutzer mit Sehbehinderungen.
So aktivieren Sie das Theme mit hohem Kontrast:
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 (EN 301 549) basiert auf einer Selbsteinschätzung der Rother OSS GmbH. Diese wurde im November 2024 abgeschlossen.
Die BITV-Selbstbewertung ist ein kostenfreies, webbasiertes Werkzeug für alle, die barrierefreie Webangebote entwickeln und sich dabei an den Vorgaben des BITV-Tests orientieren wollen. Auf Basis einer Checkliste mit den Prüfschritten des BITV-Tests kann der Stand der Zugänglichkeit eines Webangebots beurteilt werden.
Gemäß der BITV-Selbstbewertung weist die Web-Anwendung OTOBO aktuell einen Abdeckungsgrad von 93 % auf.
Damit ist OTOBO mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 und § 4 der BITV 2.0 (EN 301 549) nur teilweise, d. h. noch nicht zu 100 %, vereinbar. Die dokumentierten Unvereinbarkeiten sind nachfolgend im Detail aufgeführt.
Die folgenden Inhalte der Web-Applikation OTOBO 11.0.7 sind aus den unten genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Beschreibung: Gewisse Element haben aktuell noch keine Alternativtexte.
Dies betrifft die Erfolgskriterien:
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
Für Links und Bedienelemente muss im Zweifelsfall auf das Linkziel oder den Hover-Text zurückzugreifen werden – diese sind in OTOBO treffend bezeichnet.
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Z. B: Favicon im Kundenportal, Grafik für FAQ-Kachel.
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken
Es werden vereinzelt für Symbole Schriftgrafiken verwendet, für die noch keine treffenden ALT-Texte hinterlegt sind.
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
Status: Die Behebung der bislang nicht konformen Darstellung ist für die kommenden Patch Releases (Stand: Q4. 2024) eingeplant und wird schrittweise bereitgestellt.
Beschreibung: Überspringen von Sektionen, wie z. B. Navigations-Bar und Ticket-Aktionen nicht möglich.
Jede Aktion ist erreichbar, benötigt aber aktuell noch mehr Tab-Aufwände als optimal wäre.
Dies betrifft die Erfolgskriterien:
9.2.4.1 Bereiche Überspringbar
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
Beschreibung: OTOBO verwendet beim CKEditor nicht die vom Benutzer im Browser definierten Einstellungen.
Dies betrifft die Erfolgskriterien:
11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
Status: Das wird mittels einer Systemkonfiguration global umschaltbar gemacht werden (Ein- oder Ausblenden der Beschreibung).
Beschreibung: OTOBO verwendet zur Ausweisung von Pflichtfeldern Sternchen (*), weist jedoch nicht darauf hin, was diese bedeuten. Nach dem Absenden der Daten werden Pflichtfelder nochmals explizit als solche bezeichnet.
Dies betrifft die Erfolgskriterien:
9.3.3.2 Beschriftung von Formularelementen vorhanden
Betrifft: Kunden- & Agentenportal
Status: Die Bereitstellung dieser Funktion ist für das nächste Major Release OTOBO 12.0 (voraussichtlich in Q4 2025) geplant.
Diese Erklärung wurde am 28.11.2024 erstmalig veröffentlicht und am 28.11.2024 zum letzten Mal aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Schreiben Sie uns an barrierefreiheit@otobo.io.
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